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  • 02/2019
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Einschränkung des Schutzpotenzials der Airbags
WARNUNG Verletzungsgefahr durch Veränderungen an der Abdeckung eines Airbags

Wenn Sie die Abdeckung eines Airbags verändern oder Gegenstände, z. B. auch Aufkleber darauf anbringen, kann der Airbag nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

Niemals die Abdeckung eines Airbags verändern und keine Gegenstände anbringen.

Den Einbauort eines Airbags erkennen Sie an der Kennzeichnung AIRBAG mehr.

WARNUNG Verletzungs- oder Lebensgefahr durch ungeeignete Sitzbezüge

Ungeeignete Sitzbezüge können das Auslösen der in die Sitze integrierten Airbags behindern oder verhindern.

Die Airbags können dann die Fahrzeuginsassen nicht mehr wie vorgesehen schützen. Zudem kann die Funktion der automatischen Beifahrer-Airbagabschaltung beeinträchtigt sein.

Nur Sitzbezüge verwenden, die Mercedes-Benz für den jeweiligen Sitz frei gegeben hat.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch Funktionsstörungen der Sensoren in der Türverkleidung

In den Türen sind Sensoren für die Steuerung von Airbags. Durch Veränderungen oder unsachgemäß durchgeführte Arbeiten an Türen oder Türverkleidungen sowie beschädigte Türen kann die Funktion der Sensoren beeinträchtigt sein. Dadurch könnten die Airbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

Die Airbags können dann die Fahrzeuginsassen nicht mehr wie vorgesehen schützen.

Niemals die Türen oder Teile davon verändern.
Arbeiten an Türen oder Türverkleidungen in einer qualifizierten Fachwerkstatt vornehmen lassen.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch bereits ausgelösten Airbag

Ein bereits ausgelöster Airbag bietet keine Schutzwirkung mehr und kann bei einem Unfall nicht mehr wie vorgesehen schützen.

Um einen ausgelösten Airbag zu erneuern, das Fahrzeug zu einer qualifizierten Fachwerkstatt abschleppen lassen.

Lassen Sie ausgelöste Airbags umgehend ersetzen.