Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einer Multifunktionskamera . Er unterstützt Sie, indem er erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote im Kombiinstrument anzeigt.
Wenn die Straße gewechselt wird, z. B. bei einer Autobahnauffahrt oder -ausfahrt.
Wenn eine Ortsgrenze passiert wird, die in der digitalen Karte hinterlegt ist.
Erkennt das System, dass Sie in einen Straßenabschnitt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren, wird eine Warnung ausgelöst.
Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) werden von der Kamera ebenfalls erkannt.
Das System kann Sie warnen, wenn Sie unbeabsichtigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Dazu können Sie im Multimediasystem einstellen, um wie viel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden darf, bis eine Warnung erfolgt. Sie können einstellen, ob die Warnung nur optisch oder zusätzlich auch akustisch erfolgen soll.
Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. Falls er nicht verfügbar ist, erscheint die Anzeige im Tachometer.
Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket: Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug einem Fußgängerübergang nähern, kann das System Sie warnen. Es erscheint eine Meldung im Kombiinstrument.
Die Warnung erfolgt, wenn entsprechende Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen erkannt wurden und sich Fußgänger im Gefahrenbereich befinden.
bei schlechter Sicht, z. B. bei unzureichender Fahrbahnausleuchtung, bei stark wechselnden Schattenverhältnissen, bei Regen, Schnee, Nebel oder starker Gischt
bei Blendung, z. B. durch Gegenverkehr, direkte Sonneneinstrahlung oder bei Reflexionen
bei Verschmutzung der Frontscheibe im Bereich der Multifunktionskamera oder wenn die Kamera beschlagen, beschädigt oder verdeckt ist
wenn die Verkehrszeichen schlecht erkennbar sind, z. B. durch Verschmutzung, Verdeckung, Schnee oder unzureichende Beleuchtung
wenn die Informationen in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems fehlerhaft oder nicht aktuell sind
bei mehrdeutigen Beschilderungen, z. B. bei Verkehrszeichen in Baustellen oder benachbarten Fahrspuren