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  • 06/2020
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Parkstellung P einlegen
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei unbeaufsichtigten Kindern im Fahrzeug
Wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen, können sie insbesondere
  • Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.

  • aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.

  • Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.

Zusätzlich können die Kinder das Fahrzeug in Bewegung setzen, indem sie z. B.:
  • die Feststellbremse lösen.

  • die Getriebestellung ändern.

  • das Fahrzeug starten.

Kinder niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen.
Beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Schlüssel mitnehmen und das Fahrzeug verriegeln.
Den Schlüssel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Dies gilt auch für den Digitalen Fahrzeugschlüssel-Sticker.

Beachten Sie die Hinweise zum Abstellen des Fahrzeugs mehr.
Das Bremspedal treten, bis sich das Fahrzeug im Stillstand befindet.
Bei Fahrzeugstillstand die Taste drücken.

Wenn die Getriebestellungsanzeige anzeigt, ist die Parkstellung eingelegt. Wenn die Getriebestellungsanzeige nicht anzeigt, sichern Sie das Fahrzeug gegen Wegrollen.

Je nach Situation kann es kurze Zeit dauern, bis eingelegt ist. Achten Sie daher immer auf die Getriebestellungsanzeige.

Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, wird die Parkstellung automatisch eingelegt:
  • Sie schalten bei stehendem Fahrzeug in Getriebestellung oder die Zündung aus.

  • Sie öffnen bei Fahrzeugstillstand oder bei sehr geringer Fahrgeschwindigkeit in Getriebestellung oder die Fahrertür.

Um mit geöffneter Fahrertür zu rangieren, öffnen Sie im Stillstand die Fahrertür und legen Sie erneut die Getriebestellung oder ein.