Wenn Sie ein beschädigtes Bauteil verwenden, um das Fahrzeug an der Ladestation anzuschließen, kann dies z. B. zu Bränden oder zu einem Stromschlag führen.
Die meisten Ladestationen müssen vor dem Ladevorgang freigeschaltet werden, z. B. mithilfe einer RFID-Karte. Beachten Sie hierzu die Hinweise des Betreibers der Ladestation vor Ort.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den einzelnen Ländern darf die Ladeleitung zum Fahrzeug insgesamt nicht länger als 30 m sein. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Empfangsstörungen von Rundfunkgeräten im Fahrzeug oder in der näheren Umgebung der Ladestation kommt. Beachten Sie, dass auch Teile der Ladeleitung unterirdisch verlegt sein können. Fragen Sie im Zweifelsfall vor dem Laden der Hochvoltbatterie den Betreiber der Ladestation, ob dies gegeben ist.
Die an der Ladestation für den Ladevorgang angezeigte abgegebene Energiemenge kann höher sein, als die von der Hochvoltbatterie tatsächlich aufgenommene Energiemenge. Dieser Effekt resultiert aus unterschiedlich hohen Ladeverlusten und wird als Ladewirkungsgrad beschrieben. Ladeverluste entstehen z. B. durch die Wärmeentwicklung beim Laden oder durch eingeschaltete Nebenverbraucher. Weitere Informationen zum Ladewirkungsgrad erhalten Sie in einer qualifizierten Fachwerkstatt.