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  • GLB
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  • 03/2021
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Lichtschalter bedienen
Linkes Parklicht
Rechtes Parklicht
Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung
Automatisches Fahrlicht (bevorzugte Lichtschalterstellung)
Abblendlicht/Fernlicht
Nebelschlusslicht ein- oder ausschalten
Nebelscheinwerfer ein- oder ausschalten

Bei Aktivierung des Abblendlichts wird die Standlicht-Kontrollleuchte deaktiviert und durch die Abblendlicht-Kontrollleuchte ersetzt.

Das Fahrzeug entsprechend den gesetzlichen Regelungen immer sicher und ausreichend beleuchtet abstellen.
HINWEIS Batterieentladung durch Betrieb des Standlichts

Der Betrieb des Standlichts über mehrere Stunden belastet die Batterie.

Wenn möglich das rechte  oder linke  Parklicht einschalten.

Bei Fahrzeugen, die breiter als zwei Meter oder länger als sechs Meter sind, ist in einigen Ländern die einseitige Parkbeleuchtung nicht zulässig. In diesem Fall wird auch in der Parklichtstellung das Standlicht eingeschaltet.

Bei starker Batterieentladung wird das Stand- oder Parklicht zugunsten des nächsten Motorstarts automatisch abgeschaltet.

Wenn Sie die Fahrertür öffnen, schaltet sich die Außenbeleuchtung (außer Stand- und Parklicht) automatisch aus.
  • Die Hinweise zur Umfeldbeleuchtung beachten mehr.