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  • 03/2020
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Neigung der Sitzlehnen im Fond einstellen
WARNUNG Unfallgefahr durch nicht eingerastete Fondsitzbank, Fondsitz und Sitzlehne

Fondsitzbank, Fondsitz und Sitzlehne können, auch im Fahrbetrieb, nach vorn klappen.

  • Dadurch wird der Fahrzeuginsasse verstärkt in den Sicherheitsgurt gedrückt. Der Sicherheitsgurt kann nicht wie vorgesehen schützen und Sie zusätzlich verletzen.

  • Gegenstände oder Ladegut im Koffer‑ oder Laderaum können nicht von der Sitzlehne zurückgehalten werden.

Vor jeder Fahrt sicherstellen, dass die Fondsitzbank, der Fondsitz und die Sitzlehne eingerastet sind.

Bei Fahrzeugen mit längsverstellbaren Fondsitzen können Sie zusätzlich die Sitzlehnen im Fond in der Neigung einstellen. Dabei sind mehrere Raststellungen möglich.

HINWEIS Beschädigung der Entriegelungsschlaufen durch die Befestigung von Gegenständen

Die Entriegelungsschlaufen der Sitzlehnen im Fond können durch die Befestigung von Gegenständen beschädigt werden.

Gegenstände nur an den Zurrösen befestigen.
Die rechte oder linke Entriegelungsschlaufe in Pfeilrichtung nach vorn ziehen.

Die entsprechende Sitzlehne ist entriegelt.

Die Sitzlehne in die gewünschte Neigung bringen.
Die Entriegelungsschlaufe loslassen.
Sicherstellen, dass die Sitzlehne eingerastet ist.