Der Anbau, auch der nachträgliche, einer nicht abklappbaren oder nicht entfernbaren Anhängevorrichtung, die das Kennzeichen oder die Beleuchtungsanlage auch nur teilweise verdeckt, ist verboten.
Wenn Sie im Anhängerbetrieb zu schnell fahren, kann das Gespann ins Schlingern geraten.
Dadurch können Sie die Kontrolle über das Gespann verlieren. Das Gespann kann sogar umkippen.
Nur wenn in den Fahrzeugpapieren eine Anhängelast eingetragen ist, ist der nachträgliche Einbau einer Anhängevorrichtung zulässig. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb nicht zugelassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in einer qualifizierten Fachwerkstatt.
Die zulässige Stützlast nicht über- oder unterschreiten.
Die maximale Stützlast möglichst ausnutzen.
zulässige Anhängelast
zulässige Hinterachslast des Zugfahrzeugs
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
zulässige Gesamtmasse des Anhängers
zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers
An der Hinterachse des Zugfahrzeugs ist der Reifendruck für maximale Beladung eingestellt.
Die Beleuchtung des angeschlossenen Anhängers ist funktionsfähig.
Bei erhöhter Hinterachslast dürfen Sie aus zulassungsrechtlichen Gründen mit dem Gespann nicht schneller als 100 km/h fahren. Dies gilt auch in Ländern, in denen für Gespanne grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h erlaubt ist.