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  • EQE
  • Limousine
  • 04/2022
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Hinweise zum Anhängerbetrieb
HINWEIS Potenzielles Erlöschen der Betriebserlaubnis durch gesetzeswidrigen Anbau von Anhängevorrichtungen

Der Anbau, auch der nachträgliche, einer nicht abklappbaren oder nicht entfernbaren Anhängevorrichtung, die das Kennzeichen oder die Beleuchtungsanlage auch nur teilweise verdeckt, ist verboten.

Die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Anbau von Anhängevorrichtungen beachten.
WARNUNG Unfallgefahr durch Schlingern des Gespanns

Wenn Sie im Anhängerbetrieb zu schnell fahren, kann das Gespann ins Schlingern geraten.

Dadurch können Sie die Kontrolle über das Gespann verlieren. Das Gespann kann sogar umkippen.

Keinesfalls versuchen durch Erhöhen der Geschwindigkeit das Gespann zu strecken.
Die Geschwindigkeit verringern und nicht gegenlenken.
Notfalls abbremsen.

Nur wenn in den Fahrzeugpapieren eine Anhängelast eingetragen ist, ist der nachträgliche Einbau einer Anhängevorrichtung zulässig. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb nicht zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie in einer qualifizierten Fachwerkstatt.

Beachten Sie folgende Hinweise zur Stützlast:
  • Die zulässige Stützlast nicht über- oder unterschreiten.

  • Die maximale Stützlast möglichst ausnutzen.

Folgende Werte dürfen nicht überschritten werden:
  • zulässige Anhängelast

  • zulässige Hinterachslast des Zugfahrzeugs

  • zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers

Vor dem Losfahren Folgendes sicherstellen:
  • An der Hinterachse des Zugfahrzeugs ist der Reifendruck für maximale Beladung eingestellt.

  • Die Beleuchtung des angeschlossenen Anhängers ist funktionsfähig.

Bei erhöhter Hinterachslast dürfen Sie aus zulassungsrechtlichen Gründen mit dem Gespann nicht schneller als 100 km/h fahren. Dies gilt auch in Ländern, in denen für Gespanne grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h erlaubt ist.