Bei Aktivierung des Abblendlichts wird die Standlicht-Kontrollleuchte deaktiviert und durch die Abblendlicht-Kontrollleuchte ersetzt.
Das Standlicht nicht über mehrere Stunden einschalten.
Bei Fahrzeugen, die breiter als 2 m oder länger als 6 m sind, ist in einigen Ländern die einseitige Parkbeleuchtung nicht zulässig. In diesem Fall wird auch in der Parklichtstellung das Standlicht eingeschaltet.
Bei starker Batterieentladung wird das Stand- oder Parklicht zugunsten des nächsten Fahrzeugstarts automatisch abgeschaltet.
Die Hinweise zur Auffindbeleuchtung beachten mehr.