Bei Aktivierung des Abblendlichts wird die Standlicht-Kontrollleuchte deaktiviert und durch die Abblendlicht-Kontrollleuchte ersetzt.
Der Betrieb des Standlichts über mehrere Stunden belastet die Batterie.
Bei Fahrzeugen, die breiter als zwei Meter oder länger als sechs Meter sind, ist in einigen Ländern die einseitige Parkbeleuchtung nicht zulässig. In diesem Fall wird auch in der Parklichtstellung das Standlicht eingeschaltet.
Bei starker Batterieentladung wird das Stand- oder Parklicht zugunsten des nächsten Fahrzeugstarts automatisch abgeschaltet.
Die Hinweise zur Umfeldbeleuchtung beachten mehr.