Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft am Zurrpunkt.
Die auf dem Laderaumboden stehende Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.