Im Anhängerbetrieb erhöht sich bei Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung die zulässige Gesamtmasse um 100 kg. Die maximal zulässige Hinterachslast darf im Anhängerbetrieb um 150 kg überschritten werden.
Dabei muss entsprechend der Richtlinie 92/21/EWG die Fahrgeschwindigkeit auf 100 km/h oder weniger begrenzt sein.
Fahrzeugpapiere
Typenschilder der Anhängevorrichtung, des Anhängers und des Fahrzeugs
Wenn die Angaben voneinander abweichen, gilt der niedrigste Wert.
Beachten Sie bei Fahrten im Gebirge, dass mit zunehmender Höhe die Motorleistung und somit auch die Anfahrsteigfähigkeit des Fahrzeugs abnehmen.
Die folgenden Werte gelten für eine Mindest-Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.
Zulässige Gesamtmasse des Zugs | 4800 – 5700 kg |
Zulässige Anhängelast, gebremst | 2000 – 2500 kg |
Zulässige Anhängelast, ungebremst | 750 kg |
Zulässige Stützlast | 100 kg |