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  • V-Klasse
  • 03/2020
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Anhängelasten

Im Anhängerbetrieb erhöht sich bei Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung die zulässige Gesamtmasse um 100 kg. Die maximal zulässige Hinterachslast darf im Anhängerbetrieb um 150 kg überschritten werden.

Dabei muss entsprechend der Richtlinie 92/21/EWG die Fahrgeschwindigkeit auf 100 km/h oder weniger begrenzt sein.

Die Werte der zulässigen Gewichte und Lasten, die nicht überschritten werden dürfen, sind auch in den folgenden Informationsquellen enthalten:
  • Fahrzeugpapiere

  • Typenschilder der Anhängevorrichtung, des Anhängers und des Fahrzeugs

Wenn die Angaben voneinander abweichen, gilt der niedrigste Wert.

Beachten Sie bei Fahrten im Gebirge, dass mit zunehmender Höhe die Motorleistung und somit auch die Anfahrsteigfähigkeit des Fahrzeugs abnehmen.

Die folgenden Werte gelten für eine Mindest-Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.

Maximal zulässige Zuggesamtmasse, Anhängelasten und Stützlast

Zulässige Gesamtmasse des Zugs

4800 – 5700 kg

Zulässige Anhängelast, gebremst

2000 – 2500 kg

Zulässige Anhängelast, ungebremst

750 kg

Zulässige Stützlast

100 kg