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  • V-Klasse
  • 03/2020
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Leuchtweite regulieren
Den Leuchtweiteregler in die entsprechende Stellung drehen.
Bei unbeladenem Fahrzeug die Stellung wählen.

Die Fahrbahnausleuchtung soll 40 m bis 100 m betragen und das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden.

Mit dem Leuchtweiteregler passen Sie den Lichtkegel der Scheinwerfer dem Beladungszustand Ihres Fahrzeugs an. Wenn Sitze belegt sind oder der Laderaum be- oder entladen wird, verändert sich der Lichtkegel. Dadurch können sich die Sichtverhältnisse verschlechtern, und Sie können den Gegenverkehr blenden.