Dabei muss entsprechend der Richtlinie 92/21/EWG die Fahrgeschwindigkeit auf 100 km/h oder weniger begrenzt sein.
in Ihren Fahrzeugpapieren
auf dem Typschild der Anhängevorrichtung
auf dem Typschild des Anhängers
auf dem Fahrzeugtypschild
Wenn die Angaben voneinander abweichen, gilt der niedrigste Wert.
Die Werte gelten für eine werkseitig montierte Anhängevorrichtung.
Fahrzeuge mit Vorderradantrieb:
Ohne eine Reduzierung der Zuggesamtmasse wird die Kupplung bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit Steigungen größer als 8 % überbeansprucht. Die Überbeanspruchung führt zu einem übermäßigen und vorzeitigen Verschleiß der Kupplung und kann diese beschädigen.
Bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit nur leichten Steigungen von weniger als 8 % müssen Sie die Gesamtmasse des Zugs nicht verringern.
Die folgenden Werte gelten für Fahrten in Höhen von 1000 m über dem Meeresspiegel und eine Mindest-Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.
Alle Modelle | |
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Zulässige Anhängelast, gebremst | 1500 kg |
Zulässige Anhängelast, ungebremst | 750 kg |
Modell | |
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Citan | 3460 kg bis 3500 kg |
Citan Tourer | 3595 kg bis 3676 kg |