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  • 08/2021
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Funktion des Verkehrszeichen-Assistenten

Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einer Multifunktionskamera . Er unterstützt Sie, indem er erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote im Kombiinstrument anzeigt.

Fahrzeuge mit MBUX Multimediasystem und Navigation: Der Verkehrszeichen-Assistent verwendet auch die hinterlegten Kartendaten. Deswegen kann z. B. in folgenden Situationen die Anzeige ohne ein erkanntes Verkehrszeichen aktualisiert werden:
  • wenn die Straße gewechselt wird, z. B. bei einer Autobahnauffahrt oder -ausfahrt

  • wenn eine in der digitalen Karte hinterlegte Ortsgrenze passiert wird

Der Verkehrszeichen-Assistent visualisiert nur ausgewählte Schilder im Display des Kombiinstruments. Real existierende Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen haben Vorrang vor den im Display des Kombiinstruments angezeigten Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Beachten Sie zudem die folgenden Hinweise:
  • Eine der Fahr-, Umwelt- und Wettersituation angepasste Geschwindigkeit wählen.

  • Real existierende Verkehrszeichen beachten.

  • Geltende Verkehrsregeln und Vorschriften beachten.

Beachten Sie die Hinweise zu Fahrsystemen und Ihrer Verantwortung, sonst können Sie Gefahren nicht erkennen mehr.

Warnung bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Das System kann Sie warnen, wenn Sie unbeabsichtigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Sie können einstellen, ob die Warnung nur optisch oder zusätzlich auch akustisch erfolgen soll.

Anzeige im Kombiinstrument
Kombiinstrument (Farbdisplay)
Zulässige Geschwindigkeit
Zulässige Geschwindigkeit bei Einschränkung
Zusatzzeichen mit Einschränkung

Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. Wenn er nicht verfügbar ist, erscheint die Anzeige im Tachometer.

Die Anzeige erscheint dauerhaft, wenn kein gültiges Verkehrszeichen erkannt wird und die Navigation ausfällt.

Systemgrenzen
Das System kann in folgenden Situationen beeinträchtigt oder ohne Funktion sein:
  • bei schlechter Sicht, z. B. bei unzureichender Fahrbahnausleuchtung, stark wechselnden Schattenverhältnissen, Regen, Schnee, Nebel, aufwirbelndem Staub oder starker Gischt

  • bei Blendung, z. B. durch Gegenverkehr, direkte Sonneneinstrahlung oder bei Reflexionen

  • bei Verschmutzung der Frontscheibe im Bereich der Multifunktionskamera oder wenn die Kamera beschlagen, beschädigt oder verdeckt ist

  • wenn die Verkehrszeichen schlecht erkennbar sind, weil sie z. B. verschmutzt, verdeckt, verblasst, vereist, beschädigt, ungünstig positioniert, nicht gut beleuchtet oder verdreht sind

  • Die Informationen sind in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems fehlerhaft oder nicht aktuell.

  • wenn die Beschilderung oder Straßenführung mehrdeutig ist, z. B. bei Verkehrszeichen in Baustellen, an Ab- und Auffahrten, bei benachbarten Fahrspuren oder Parallelstraßen

  • wenn die Beschilderung nicht der Norm entspricht

  • wenn die Beschilderung oder Straßenführung länderspezifisch ist und Abweichungen zur Routenführung des Navigationssystems aufweist, z. B. in oder nach Baustellen

  • nach scharfem Abbiegen und in engen Kurven, wenn Verkehrszeichen außerhalb des Sichtbereichs der Kamera passiert werden

  • wenn Fahrzeuge mit aufgeklebten oder montierten Verkehrszeichen überholt werden