Um die Webseite optimal gestalten und Ihnen an Ihre Interessen angepasste, nutzungsbasierte Informationen zukommen lassen zu können, verwendet Daimler Cookies. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. > Weitere Informationen erhalten Sie in den Cookie-Hinweisen.

Annehmen
  • Citan
  • 09/2023
app store google play
X

Drucken
Hinweise zu den Beladungsrichtlinien
GEFAHR Vergiftungsgefahr durch Abgase

Verbrennungsmotoren emittieren giftige Abgase wie z. B. Kohlenmonoxid. Wenn die Hecktür bei laufendem Motor offen ist, insbesondere während der Fahrt, können Abgase in den Fahrzeuginnenraum gelangen.

Stets den Motor vor dem Öffnen der Hecktür abstellen.
Niemals mit offener Hecktür fahren.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungesicherte Gegenstände im Fahrzeug

Wenn Gegenstände ungesichert oder unzureichend gesichert sind, können sie verrutschen, umkippen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen.

Dies gilt auch für:
  • Gepäck oder Ladegut

  • ausgebaute Sitze, die ausnahmsweise im Fahrzeug transportiert werden.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie nicht herumschleudern können.
Gegenstände, Gepäck oder Ladegut vor der Fahrt gegen Verrutschen oder Umkippen sichern.
Wenn ein Sitz ausgebaut wird, diesen vorzugsweise außerhalb des Fahrzeugs aufbewahren.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungeeignetes Verstauen von Gegenständen

Wenn Sie Gegenstände im Fahrzeuginnenraum ungeeignet verstauen, können diese verrutschen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen. Zudem können Cupholder, offene Ablagen und Mobiltelefonaufnahmen bei einem Unfall die darin befindlichen Gegenstände nicht in jedem Fall zurückhalten.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie in diesen oder ähnlichen Situationen nicht herumschleudern können.
Stets sicherstellen, dass Gegenstände nicht aus Ablagen, Gepäcknetzen oder Staunetzen herausragen.
Verschließbare Ablagen vor Fahrtantritt schließen.
Schwere, harte, spitze, scharfkantige, zerbrechliche oder zu große Gegenstände stets im Laderaum verstauen und sichern.
WARNUNG Verbrennungsgefahr durch Abgasendrohre und Endrohrblenden

Abgasendrohre und Endrohrblenden können sehr heiß sein. Beim Berühren dieser Fahrzeugteile können Sie sich verbrennen.

Im Bereich der Abgasendrohre und Endrohrblenden stets besonders vorsichtig sein und insbesondere Kinder in diesem Bereich aufmerksam beaufsichtigen.
Vor dem Berühren Fahrzeugteile abkühlen lassen.
WARNUNG Unfallgefahr beim Überschreiten der maximalen Dachlast

Der Fahrzeugschwerpunkt und die gewohnten Fahreigenschaften sowie das Lenk- und Bremsverhalten verändern sich.

Wenn Sie die maximale Dachlast überschreiten, werden die Fahreigenschaften sowie das Lenk- und Bremsverhalten stark beeinträchtigt.

Unbedingt die maximale Dachlast einhalten und die Fahrweise anpassen.
HINWEIS Fahrzeugschaden bei Nichtbeachten der maximal zulässigen Durchfahrtshöhe

Wenn die Fahrzeughöhe die maximal zulässige Durchfahrtshöhe übersteigt, können das Dach und andere Fahrzeugteile beschädigt werden.

Die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe beachten.
Wenn die zulässige Durchfahrtshöhe überschritten wird, nicht einfahren.
Die geänderte Fahrzeughöhe bei Dachaufbauten oder anderen Trägersystemen beachten.

Wenn Sie einen Dachgepäckträger verwenden, beachten Sie die maximale Dachlast und die maximale Traglast des Dachträgers.

Informationen zur maximalen Dachlast finden Sie im Kapitel „Technische Daten“ mehr und Informationen zu Dachgepäckträgern finden Sie im Abschnitt „Trägersysteme“ Dachgepäckträge....

Wenn Sie auf dem Dach Ladegut transportieren und dieses mehr als 40 cm über die Dachkante hinausragt, können kamerabasierte Fahrsysteme und die Sensor-Funktionen des Innenspiegels beeinträchtigt sein. Achten Sie daher darauf, dass das Ladegut nicht mehr als 40 cm übersteht.

Das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs ist abhängig von der Lastverteilung. Beachten Sie daher beim Beladen folgende Hinweise:
  • Überschreiten Sie mit der Zuladung einschließlich Personen nicht die zulässige Gesamtmasse oder die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs.

  • Laden Sie nicht über die Oberkante der Sitzlehnen.

  • Wenn möglich, transportieren Sie das Ladegut immer im Laderaum.

  • Sichern Sie die Ladung an den Zurrösen und belasten Sie sie gleichmäßig.

  • Verwenden Sie beim Sichern an den Zurrösen nur Befestigungsmaterialien, die für Gewicht und Größe der Last geeignet sind.

Überschreiten Sie nicht das maximale Gewicht von 5 kg beim Beladen der Klapptische.

Hängen Sie nur leichtes Ladegut an den Kleiderhaken. Verzurren Sie kein Ladegut am Kleiderhaken. Belasten Sie den Kleiderhaken mit maximal 4 kg.

Weitere Informationen zu Ablagefächern und Verstaumöglichkeiten finden Sie in der Digitalen Betriebsanleitung im Fahrzeug, im Internet oder in der App.