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  • 09/2020
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Hinweise zur Ladegutsicherung
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei falscher Verwendung der Zurrgurte
Es kann Folgendes eintreten:
  • Durch Überschreiten der zulässigen Belastung kann die Zurröse abreißen oder der Zurrgurt reißen.

  • Das Ladegut kann nicht zurückgehalten werden.

Das Ladegut kann verrutschen, umkippen oder herumschleudern und Fahrzeuginsassen treffen.

Zurrgurte stets fachgerecht nur zwischen den beschriebenen Zurrösen spannen.
Stets Zurrgurte verwenden, die für die Belastungen ausgelegt sind.
HINWEIS Fahrzeugschäden bei Überschreitung der maximalen Belastbarkeit der Zurrpunkte

Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts.

Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.

Um die Kraftaufnahme zu verteilen, immer mehrere Zurrpunkte nutzen.
Die Zurrpunkte gleichmäßig belasten.

Beachten Sie bei der Handhabung des Zurrgurts die Bedienungsanleitung oder die Hinweise des Zurrgurtherstellers.

Informationen zur maximalen Belastbarkeit der Zurrpunkte finden Sie unter „Technische Daten“ in der gedruckten Betriebsanleitung.

Sie sind als Fahrer verantwortlich für Folgendes:
  • Das Ladegut ist gegen Verrutschen, Kippen, Rollen oder Herabfallen gesichert.

    Berücksichtigen Sie sowohl verkehrsübliche Situationen als auch Ausweichmanöver oder Vollbremsungen und schlechte Wegstrecken.

  • Die Ladegutsicherung entspricht den geltenden Anforderungen und Regeln der Technik zur Ladegutsicherung.

    Wenn dies nicht der Fall ist, kann das abhängig vom Gesetzgeber und von den dadurch eintretenden Folgen strafbar sein. Beachten Sie daher die jeweiligen landesspezifischen Gesetze.

Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt und in regelmäßigen Abständen während einer längeren Fahrt die Ladegutsicherung. Korrigieren Sie eine falsche oder ungenügende Ladegutsicherung. Informationen zur fachgerechten Ladegutsicherung erhalten Sie z. B. bei den Herstellern von Transporthilfsmitteln oder Zurrmitteln zur Ladegutsicherung.

Beachten Sie auch die Hinweise zu den Beladungsrichtlinien mehr.

Achten Sie bei der Sicherung des Ladeguts auf Folgendes:
  • Zwischenräume zwischen dem Ladegut und den Laderaumwänden und Radeinbauten formschlüssig ausfüllen. Hierfür formstabile Transporthilfsmittel, wie z. B. Keile, Festlegehölzer oder Staupolster, benutzen.

  • Kipp- und standsicheres Ladegut in alle Richtungen sichern.

    Verwenden Sie die Zurrpunkte oder die Zurrösen und Führungsschienen im Fond.

    Nur nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel, z. B. Zurrnetze und Zurrgurte, verwenden. Immer die möglichst nah am Ladegut liegenden Zurrpunkte zur Sicherung verwenden und scharfe Kanten abpolstern.

Nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel erhalten Sie in einem Fachbetrieb oder in einer qualifizierten Fachwerkstatt.

Hinweis zu den Zurrpunkten und Zurrösen am Laderaumboden für Tourer (Fahrzeugklasse M1)
Zurrwinkel für eine optimale Ladegutsicherung (Beispiel)
Senkrechte zum Laderaumboden
Laderaumboden
Zugrichtung mit 75°-Zurrwinkel
Zugrichtung mit 45°-Zurrwinkel

Der Zurrwinkel liegt zwischen dem Laderaumboden und dem Zurrmittel. Für eine optimale Ladegutsicherung nach der Norm ISO 27955 muss der Zurrwinkel zwischen 45° und 75° liegen. Die maximale Nennzugkraft von 350 daN für die Zurrösen im Laderaumboden oder in den Führungsschienen darf nicht überschritten werden.

Hinweis zur Trennwand für Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1)

Fahrzeuge, die als Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N1) zugelassen werden, erfüllen ohne Trennwand nicht die Norm ISO 27956 in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die Norm ISO 27956 beschreibt die Vorrichtungen für eine ordnungsgemäße Ladegutsicherung in Lieferwagen. Bei Verwendung des Fahrzeugs für den Gütertransport wird die Nachrüstung der Trennwand dringend empfohlen, da eine ordnungsgemäße Ladegutsicherung bei Fahrzeugen ohne Trennwand nur aufwändig umgesetzt werden kann.