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  • 10/2021
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Belastbarkeit der Zurrpunkte und Zurrösen

Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr.

Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft am Zurrpunkt.

Zurrösen
Nennzugkraft der Zurrösen

Zurrösen

Nennzugkraft

Tourer

350 daN

Kastenwagen

500 daN

Führungs- und Lastschienen
Nennzugkraft der Zurrpunkte einer Führungs- oder Lastschiene

Zurrpunkt

Nennzugkraft

Führungsschiene

350 daN

Lastschiene im Laderaumboden

500 daN

Lastschiene an Seitenwand

100 daN

Die angegebenen Werte gelten nur für auf dem Laderaumboden stehende Lasten, wenn sie Folgendes beachten:
  • Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.

  • Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.