Informationen zu den zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen können Sie in einer qualifizierten Fachwerkstatt erfragen.
Wenn Sie Räder und Reifen mit falschen Abmessungen montieren, können die Betriebsbremsen oder Komponenten der Bremsanlage und Radaufhängung beschädigt werden.
Bezeichnung
Typ
Bezeichnung
Hersteller
Typ
Die Überschreitung kann zu Reifenschädigungen und zum Platzen der Reifen führen.
Aus Sicherheitsgründen nur Reifen, Räder und Zubehörteile verwenden, die Mercedes-Benz speziell für Ihr Fahrzeug frei gegeben hat.
Diese Reifen sind speziell auf die Fahr- und Fahrsicherheitssysteme wie z. B. ABS oder ESP® abgestimmt.
Sonst können sich bestimmte Eigenschaften, wie z. B. Fahrverhalten, Fahrgeräusch und Verbrauch nachteilig verändern. Zusätzlich können andere Reifenmaße unter Belastung zum Anstreifen der Reifen an Karosserie und Achsbauteilen führen. Eine Beschädigung des Reifens oder des Fahrzeugs kann die Folge sein.
Runderneuerte Reifen werden von Mercedes-Benz nicht geprüft und empfohlen, da beim Runderneuern Vorschädigungen nicht immer erkannt werden.
Die Fahrsicherheit kann deshalb nicht gewährleistet werden.
Große Räder haben einen geringeren Reifenquerschnitt. Mit abnehmendem Reifenquerschnitt steigt die Gefahr, dass beim Überfahren von Hindernissen die Räder und Reifen beschädigt werden.
Fahrzeuge mit Reifendruckkontrolle: Im Rad befinden sich elektronische Bauteile.
Zubehörteile, die nicht von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind oder nicht fachgerecht verwendet werden, können die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
Zweckmäßigkeit
Gesetzliche Bestimmungen
Werkseitige Empfehlungen
Landesspezifische Zulassungsvorschriften für Reifen, die einen bestimmten Reifentyp für Ihr Fahrzeug festlegen.
Darüber hinaus kann für bestimmte Regionen und Einsatzgebiete die Verwendung eines bestimmten Reifentyps empfehlenswert sein.
Nur Reifen und Räder gleicher Bauart, gleicher Ausführung (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen) und gleichen Fabrikats verwenden.
Auf eine Achse nur Räder gleicher Größe und Profilausführung montieren (links und rechts).
Nur in einem Pannenfall darf hiervon für die Fahrt in die Fachwerkstatt abgewichen werden.
Auf die Räder nur passende Reifen montieren.
Keine Nacharbeiten an der Bremsanlage, den Rädern und den Reifen durchführen.
Der Einsatz von Ausgleichsscheiben und Bremsstaub-Scheiben ist nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Fahrzeuge mit Reifendruckkontrolle: Alle montierten Räder müssen mit funktionierenden Sensoren der Reifendruckkontrolle ausgestattet sein.
Bei Temperaturen unter 10 °C Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit der M+S-Kennzeichnung auf allen Rädern verwenden.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen bieten Winterreifen mit dem zusätzlichen Schneeflockensymbol neben der M+S-Kennzeichnung bestmögliche Haftung.
Bei M+S-Reifen nur Reifen gleichen Profils verwenden.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen beachten.
Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der des Fahrzeugs liegt, muss im Sichtfeld des Fahrers ein Schild darauf hinweisen.
Neue Reifen während der ersten 100 km mit mäßiger Geschwindigkeit einfahren.
Die Reifen unabhängig von der Abnutzung spätestens nach sechs Jahren erneuern.
Für weitere Informationen zu Rädern und Reifen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachwerkstatt.