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  • 10/2021
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Mercedes-Benz Original-Teile
UMWELTHINWEIS Umweltschäden durch Nichtverwendung von recycelten Tauschaggregaten

Die Mercedes‑Benz AG bietet recycelte Tauschaggregate und ‑teile in gleicher Qualität wie Neuteile an. Dabei gilt der gleiche Anspruch aus Sachmängelhaftung wie bei Neuteilen.

Recycelte Tauschaggregate und -teile der Mercedes‑Benz AG verwenden.
HINWEIS Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Rückhaltesysteme durch Installation von Zubehörteilen, Reparaturen oder Schweißarbeiten
In folgenden Bereichen des Fahrzeugs können Airbags, Gurtstraffer sowie Steuergeräte und Sensoren für die Rückhaltesysteme eingebaut sein:
  • Türen

  • Türsäulen

  • Türschweller

  • Sitze

  • Cockpit

  • Kombiinstrument

  • Mittelkonsole

  • Seitliche Dachrahmen

In diesen Bereichen keine Zubehörteile installieren, z. B. ein Audiosystem.
Keine Reparaturen oder Schweißarbeiten ausführen.
Den nachträglichen Einbau von Zubehörteilen in einer qualifizierten Fachwerkstatt durchführen lassen.

Wenn Sie von Mercedes-Benz nicht frei gegebene Teile, Reifen und Räder sowie sicherheitsrelevantes Zubehör verwenden, kann die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährdet sein. Sicherheitsrelevante Systeme, z. B. die Bremsanlage, können in ihrer Funktion gestört werden. Verwenden Sie ausschließlich Mercedes-Benz Original-Teile oder qualitätsgleiche Teile. Verwenden Sie nur für Ihren Fahrzeugtyp frei gegebene Reifen und Räder sowie Zubehörteile.

Mercedes-Benz prüft Original-Teile und für Ihren Fahrzeugtyp frei gegebene Umbau- und Zubehörteile auf Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung. Andere Teile kann Mercedes-Benz trotz laufender Marktbeobachtung nicht beurteilen. Auch wenn im Einzelfall eine Abnahme durch eine technische Prüfstelle oder eine behördliche Genehmigung vorliegt, übernimmt Mercedes-Benz keine Verantwortung für den Einsatz in Mercedes-Benz Fahrzeugen.

Nur wenn sie geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sind bestimmte Teile zum Ein- und Umbau zugelassen. Alle Mercedes-Benz Original-Teile erfüllen die Voraussetzung zur Zulassung. Nicht zugelassene Teile können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

In folgenden Situationen ist dies der Fall:
  • Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändert sich.

  • Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten.

  • Das Geräuschverhalten verschlechtert sich.

Geben Sie bei der Bestellung von Mercedes-Benz Original-Teilen immer die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an mehr.