Fondsitzbank Standard
Fondsitzbank Komfort
Sitz-Liege-Kombination
Wenn die Fondsitzbank nicht eingerastet ist, kann sie während der Fahrt herumschleudern.
Halten Sie stets die Sitzverankerungen im Fahrzeugboden frei von Schmutz und Gegenständen, um ein sicheres Einrasten der Sitze zu gewährleisten.
Wenn die Kontroll-Lasche der Sitzverankerungen nicht in den Sitzfuß eingezogen ist, ist der Sitz nicht ordnungsgemäß verriegelt. Wiederholen Sie dann das Einrasten des Sitzes.
Zum Verankern von bis zu zwei Fondsitzbänken in zwei Reihen
Zum Verankern der beiden Fondsitzreihen vis-a-vis
Zum Verschieben der Fondsitzbänke
Fahrzeuge mit Sitzschienensystem: Beim Ausbau einer Fondsitzbank kann sich unter Umständen der Sitzschlitten in einer Führungsschiene verschieben. Die Sitzschlitten liegen dann in den Führungsschienen nicht mehr parallel zueinander. In diesem Fall können Sie die Fondsitzbank nicht mehr einbauen. Ein Verschieben der Sitzschlitten ist ohne die Gefahr einer Beschädigung nur mit einem speziellen Werkzeug oder in einer qualifizierten Fachwerkstatt möglich. Das Werkzeug ist als Mercedes-Benz Zubehör erhältlich.
Sie können in den Sitzverankerungen Fondsitzbänke verankern. Wenn Ihr Fahrzeug mit vier Sitzverankerungen in der ersten Fondsitzreihe ausgestattet ist, können Sie die Fondsitzbänke vis-a-vis verankern.
Durch falschen Einbau der Fondsitzbänke, können die integrierten Sicherheitsvorkehrungen in den Fondsitzbänken nicht wie vorgesehen schützen.
Fondsitzbänke mit zwei oder drei Sitzplätzen
Sitz-Liege-Kombination mit drei Sitzplätzen
Abhängig von der Fahrzeugausstattung können Sie die Fondsitzbänke in der ersten und/oder in der zweiten Fondsitzreihe einbauen.
Die gezeigten Bestuhlungsvarianten sind nur dann zulässig, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen für eine sichere Fondbestuhlung erfüllt sind. Andere Bestuhlungsvarianten sind nicht zugelassen und können die Insassensicherheit gefährden.
Verwenden Sie nur die für Ihr Fahrzeug frei gegebenen Fondsitzbänke.
Eine Fondsitzbank mit drei Sitzplätzen ohne EASY-ENTRY dürfen Sie nur dann einbauen, wenn dahinter keine weitere Fondsitzreihe folgt.
Eine Fondsitzbank dürfen Sie nur dann der Fahrtrichtung entgegengesetzt einbauen, wenn jedem Sitzplatz ein Sitzplatz gegenüberliegt – Vis-a-vis-Position.
Fahrzeuge mit einzelnen Sitzverankerungen im Fahrzeugboden:
Sie dürfen entweder nur Standard-Fondsitzbänke oder nur Komfort-Fondsitzbänke einbauen. Ein Mischverbau ist nicht zulässig.
Mitfahrer dürfen die Sitzplätze nur nutzen, wenn der Fondsitz und/oder die Fondsitzbank korrekt eingerastet ist mehr.
Fahrzeuge mit einem Sitzschienensystem im Fahrzeugboden:
Sie dürfen entweder nur Komfort-Fondsitzbänke oder nur die Sitz-Liege-Kombination (S/L) einbauen. Ein Mischverbau ist nicht zulässig.
Mitfahrer dürfen die Sitzplätze nur nutzen, wenn der Fondsitz und/oder die Fondsitzbank korrekt eingerastet ist mehr.