Wenn die Sitzlehne nicht in nahezu aufrechter Position steht, bietet der Sicherheitsgurt nicht den bestimmungsgemäßen Rückhalteschutz.
Sie können insbesondere unter dem Sicherheitsgurt durchrutschen und sich dabei verletzen.
Personen unter 1,50 m Größe können den Sicherheitsgurt ohne geeignete zusätzliche Rückhaltesysteme nicht richtig anlegen.
Der Sicherheitsgurt ist beschädigt, verändert, stark verschmutzt, gebleicht oder eingefärbt.
Das Gurtschloss ist beschädigt oder stark verschmutzt.
Es wurden Veränderungen an Gurtstraffer, Gurtverankerung oder Gurtaufroller vorgenommen.
Sicherheitsgurte können bei einem Unfall auch nicht sichtbar beschädigt werden, z. B. durch Glassplitter.
Veränderte oder beschädigte Sicherheitsgurte können reißen oder ausfallen, z. B. bei einem Unfall.
Veränderte Gurtstraffer können ungewollt aktiviert werden oder nicht wie vorgesehen funktionieren.
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, Sicherheitsgurte zu verwenden, die von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind.
Pyrotechnisch bereits ausgelöste Gurtstraffer sind nicht mehr funktionsfähig und können daher nicht wie vorgesehen schützen.
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, das Fahrzeug nach einem Unfall zu einer qualifizierten Fachwerkstatt abschleppen zu lassen.
Wenn ein unbenutzter Sicherheitsgurt nicht komplett aufgerollt ist, kann er in der Tür oder im Sitzmechanismus eingeklemmt werden.