Um die Webseite optimal gestalten und Ihnen an Ihre Interessen angepasste, nutzungsbasierte Informationen zukommen lassen zu können, verwendet Daimler Cookies. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. > Weitere Informationen erhalten Sie in den Cookie-Hinweisen.

Annehmen
  • eVito
  • 05/2021
app store google play
X

Drucken
Hinweise zu Betriebsstoffen
WARNUNG Verletzungsgefahr durch gesundheitsschädliche Betriebsstoffe

Betriebsstoffe können giftig und gesundheitsschädlich sein.

Bei der Verwendung, Lagerung und Entsorgung von Betriebsstoffen die Aufdrucke auf den jeweiligen Originalbehältern beachten.
Betriebsstoffe stets im verschlossenen Originalbehälter aufbewahren.
Kinder stets von Betriebsstoffen fernhalten.
UMWELTHINWEIS Umweltverschmutzung durch nicht umweltgerechte Entsorgung von Betriebsstoffen

Bei falscher Entsorgung von Betriebsstoffen können erhebliche Schäden für die Umwelt entstehen.

Betriebsstoffe umweltgerecht entsorgen.
Betriebsstoffe sind:
  • Schmierstoffe

  • Kühlmittel

  • Bremsflüssigkeit

  • Scheibenwaschmittel

  • Kältemittel des Klimatisierungssystems

Verwenden Sie nur Produkte, die von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind. Schäden, die durch den Einsatz von nicht frei gegebenen Produkten am Fahrzeug entstehen, sind nicht durch die Mercedes-Benz Garantie und Kulanz abgedeckt.

Sie erkennen die von Mercedes-Benz frei gegebenen Betriebsstoffe an folgender Aufschrift auf den Behältern:
  • MB-Freigabe  (z. B. MB-Freigabe 229.51)

  • MB-Approval  (z. B. MB-Approval 229.51)

Weitere Informationen zu frei gegebenen Betriebsstoffen erhalten Sie an folgenden Stellen:
  • in den Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften unter MB BeVo-ONLINE (unter Angabe der Spezifikationsbezeichnung)

  • in einer qualifizierten Fachwerkstatt

Für frei gegebene Betriebsstoffe sind keine Additive (Additiv) erforderlich oder zulässig. Additive können zu Aggregatsschäden führen und dürfen deshalb den Betriebsstoffen nicht zugemischt werden.

Die Anwendung von Additiven liegt immer in der Verantwortung des Fahrzeugbetreibers. Die Anwendung von Additiven kann die Einschränkung oder den Verlust von Sachmängelansprüchen zur Folge haben.