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  • 06/2024
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Nationale Hinweise für funkregulatorische Bauteile
Hinweise zu Änderungen an Funkkomponenten

Änderungen an Funkkomponenten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für die betreffende Funkkomponente führen. Der Hersteller einer Funkkomponente übernimmt für solche Änderungen keine Verantwortung.

Hinweise bei Überschreitung von Landesgrenzen

Beachten Sie beim Betrieb des Fahrzeugs die funkregulatorischen Bestimmungen des Lands, in dem Sie sich momentan aufhalten.

Funkbasierende Fahrzeugkomponenten

Nur für EU- und EFTA-Länder sowie Länder, die die EU-Herstellerkonformitätserklärung anerkennen:

Nachfolgender Hinweis ist für alle funkbasierten Komponenten des Fahrzeugs und der im Fahrzeug integrierten Informationssysteme und Kommunikationsgeräte gültig:

Die Hersteller der Funkkomponenten versichern, dass alle im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten der Richtlinie 2014/53/EU entsprechen. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärungen ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:

EU-Konformitätserklärungen

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt .

Nur für Israel:

Es ist nicht gestattet, Änderungen an einer im Fahrzeug installierten Funkeinheit vorzunehmen, die sich auf die Funkspezifikationen des Geräts auswirken könnten. Dazu gehören Änderungen an der Software, der Austausch der Originalantenne oder die Möglichkeit, das Gerät an eine externe Antenne anzuschließen. Solche Änderungen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Telekommunikation vorgenommen werden, da Bedenken hinsichtlich Funkstörungen bestehen.

Nur für Vereinigtes Königreich:

Nachfolgender Hinweis ist für alle funkbasierten Komponenten des Fahrzeugs und der im Fahrzeug integrierten Informationssysteme und Kommunikationsgeräte gültig:

Hiermit erklären die Hersteller der im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten, dass alle im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:

Konformitätserklärungen

Nur für Brasilien:

Hinweis zu den Funkanlagen im Fahrzeug:

Diese Anlagen unterliegen nicht dem Schutz vor schädlichen Störungen und dürfen keine Störungen in ordnungsgemäß zugelassenen Systemen verursachen.

Nur für Jamaika:

Alle funkbasierenden Fahrzeugkomponenten haben von der SMA eine Typgenehmigung erhalten.

Nur für Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion:

Hiermit erklären die Hersteller der im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten, dass alle im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten den technischen Vorschriften für Funkgeräte entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt.

Nur für Ukraine:

Hiermit erklären die Hersteller der im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten, dass alle im Fahrzeug verbauten Funkkomponenten den technischen Vorschriften für Funkgeräte entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt .