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  • 06/2024
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Hinweise zu den Bestuhlungsvarianten
WARNUNG Verletzungsgefahr durch falschen Einbau der Fondsitzbänke

Durch falschen Einbau der Fondsitzbänke können die integrierten Sicherheitsvorkehrungen in den Fondsitzbänken nicht wie vorgesehen schützen.

Die Fondsitzbänke nur wie beschrieben einbauen.
Nur für Ihr Fahrzeug frei gegebene Fondsitzbänke verwenden.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch falschen Einbau der Fondsitze

Die integrierten Sicherheitsvorkehrungen in den Fondsitzen können nicht wie vorgesehen schützen.

Die Fondsitze wie beschrieben einbauen.
Nur Fondsitze verwenden, die für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind.
WARNUNG Verletzungs‑ oder Lebensgefahr durch ungeeignete Sitze mit sitzintegriertem Sicherheitsgurt

Wenn ein eingebauter Fondsitz nicht für Ihr Fahrzeug frei gegeben ist, können die Komponenten des Rückhaltesystems bei einem Unfall nicht wie vorgesehen funktionieren. Das kann z. B. beim Einbau eines Sitzes aus einem anderen Fahrzeug der Fall sein.

Nur Fondsitze einbauen, die ab Werk mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurden oder die von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind.
Sie können abhängig von der Art der Sitzverankerung im Fahrzeugboden die folgenden Bestuhlungsvarianten einbauen:
  • Fondsitzbänke mit zwei oder drei Sitzplätzen

Abhängig von der Fahrzeugausstattung können Sie die Fondsitzbänke in der 2. und/oder in der 3. Sitzreihe einbauen.

Die gezeigten Bestuhlungsvarianten sind nur dann zulässig, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen für eine sichere Fondbestuhlung erfüllt sind. Andere Bestuhlungsvarianten sind nicht zugelassen und können die Insassensicherheit gefährden.

Wenn in den Abbildungen eine Fondsitzbank mit EE gekennzeichnet ist, muss an der angegebenen Position eine Fondsitzbank mit Ein- und Ausstiegshilfe EASY-ENTRY eingebaut sein.

Wenn eine Fondsitzbank nicht gekennzeichnet ist, kann an der angegebenen Position eine Fondsitzbank mit oder ohne EASY-ENTRY eingebaut werden.

Beachten Sie die folgenden Bedingungen für eine sichere Fondbestuhlung:
  • Verwenden Sie nur die für Ihr Fahrzeug frei gegebenen Fondsitzbänke.

  • Eine Fondsitzbank mit drei Sitzplätzen ohne EASY-ENTRY dürfen Sie nur dann einbauen, wenn dahinter keine weitere Fondsitzreihe folgt.

  • Einen Fondsitz oder eine Fondsitzbank dürfen Sie nur dann der Fahrtrichtung entgegengesetzt einbauen, wenn jedem Sitzplatz ein Sitzplatz gegenüberliegt – Vis-a-vis-Position.

  • Fahrzeuge mit einzelnen Sitzverankerungen im Fahrzeugboden:

    • Sie dürfen entweder nur Standard-Fondsitzbänke oder nur Komfort-Fondsitzbänke einbauen. Ein Mischverbau ist nicht zulässig.

  • Fahrzeuge mit einem Sitzschienensystem im Fahrzeugboden:

    • Mitfahrer dürfen die Sitzplätze nur nutzen, wenn der Fondsitz und/oder die Fondsitzbank korrekt eingerastet ist mehr.