Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft am Zurrpunkt.
Zurrösen | Nennzugkraft |
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Tourer | |
Kastenwagen |
Zurrpunkt | Nennzugkraft |
---|---|
Führungsschiene | |
Lastschiene im Laderaumboden | |
Lastschiene an Seitenwand |
Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa
1 m .