Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.
aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.
Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.
die Feststellbremse lösen.
die Getriebestellung ändern.
das Fahrzeug starten.
Wenn Sie Tiere unbeaufsichtigt oder ungesichert im Fahrzeug lassen, können sie z. B. Tasten oder Schalter drücken.
Fahrzeugausstattungen aktivieren und sich z. B. einklemmen.
Systeme ein‑ oder ausschalten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Darüber hinaus können ungesicherte Tiere bei einem Unfall oder abrupten Lenk‑ und Bremsmanövern im Fahrzeug herumschleudern und dabei Fahrzeuginsassen verletzen.
Wenn die elektrische Feststellbremse geschlossen ist, geht die rote Kontrollleuchte im Display des Kombiinstruments an.
Das Feststellen ist auch bei ausgeschaltetem Fahrzeug möglich.
Nur wenn die rote Kontrollleuchte dauerhaft leuchtet, ist die elektrische Feststellbremse sicher festgestellt.
Die rote Kontrollleuchte im Display des Kombiinstruments geht aus.
Wenn Sie innerhalb kürzester Zeit die Feststellbremse häufig feststellen und lösen, kann die Feststellbremse unter Umständen nicht mehr gelöst werden. Zum Schutz vor Beschädigung ist das Lösen der Feststellbremse dann kurzzeitig blockiert – Spielschutz. Nach etwa 20 Sekunden ist die Feststellbremse wieder funktionsbereit.