Im Anhängerbetrieb erhöht sich bei Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung die zulässige Gesamtmasse um 100 kg. Die maximal zulässige Hinterachslast darf im Anhängerbetrieb um 100 kg überschritten werden.
Dabei muss entsprechend der Richtlinie 92/21/EWG die Fahrgeschwindigkeit auf 100 km/h oder weniger begrenzt sein.
Fahrzeugpapiere
Typschilder der Anhängevorrichtung, des Anhängers und des Fahrzeugs
Wenn die Angaben voneinander abweichen, gilt der niedrigste Wert.
Fahrzeuge mit Vorderradantrieb:
Ohne eine Reduzierung der Zuggesamtmasse wird die Kupplung bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit Steigungen größer als 8 % überbeansprucht. Die Überbeanspruchung führt zu einem übermäßigen und vorzeitigen Verschleiß der Kupplung und kann diese beschädigen.
Bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit nur leichten Steigungen von weniger als 8 % müssen Sie die Gesamtmasse des Zugs nicht verringern.
Die folgenden Werte gelten für Fahrten in Höhen von 1000 m über dem Meeresspiegel und eine Mindest-Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.
Zulässige Gesamtmasse des Zugs | 3700 – 4800 kg |
Zulässige Anhängelast, gebremst | 1000 – 2000 kg |
Zulässige Anhängelast, ungebremst | 750 kg |
Zulässige Stützlast | 100 kg |
Zulässige Gesamtmasse des Zugs | 4500 – 5700 kg |
Zulässige Anhängelast, gebremst | 2000 – 2500 kg |
Zulässige Anhängelast, ungebremst | 750 kg |
Zulässige Stützlast | 100 kg |