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  • Vito
  • 07/2020
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Hinweise zu den Fondsitzen
Fondsitzbänke
Ihr Fahrzeug kann mit folgenden Sitzbänken im Fondbereich ausgestattet sein:
  • Standard-Fondsitzbank

  • Komfort-Fondsitzbank

  • Sitz-Liege-Kombination

Sitzbankverankerung
WARNUNG Unfall‑ und Verletzungsgefahr bei nicht eingerasteter Fondsitzbank

Wenn die Fondsitzbank nicht eingerastet ist, kann sie während der Fahrt herumschleudern.

Stets sicherstellen, dass die Fondsitzbank wie beschrieben eingerastet ist.
Sitzschienensystem mit Schnellverriegelung (Beispiel)
Die Führungsschienen des Sitzschienensystems können für Folgendes verwendet werden:
  • Zum Verankern von bis zu zwei Fondsitzbänken in zwei Reihen

  • Zum Verankern der beiden Fondsitzreihen vis-a-vis

  • Zum Verschieben der Fondsitzbänke

Fahrzeuge mit Sitzschienensystem: Beim Ausbau einer Fondsitzbank kann sich unter Umständen der Sitzschlitten in einer Führungsschiene verschieben. Die Sitzschlitten liegen dann in den Führungsschienen nicht mehr parallel zueinander. In diesem Fall können Sie die Fondsitzbank nicht mehr einbauen. Ein Verschieben der Sitzschlitten ist ohne die Gefahr einer Beschädigung nur mit einem speziellen Werkzeug oder in einer qualifizierten Fachwerkstatt möglich. Das Werkzeug ist als Mercedes-Benz Zubehör erhältlich.

Sitzverankerungen mit Schnellverriegelung (Beispiel drei Sitzverankerungen je Fondsitzreihe)

Sie können in den Sitzverankerungen Fondsitzbänke verankern. Wenn Ihr Fahrzeug mit vier Sitzverankerungen in der ersten Fondsitzreihe ausgestattet ist, können Sie die Fondsitzbänke vis-a-vis verankern.

Bestuhlungsvarianten
WARNUNG Verletzungsgefahr durch falschen Einbau der Fondsitzbänke

Die integrierten Sicherheitsvorkehrungen in den Fondsitzbänken können nicht wie vorgesehen schützen.

Die Fondsitzbänke nur wie beschrieben einbauen.
Nur für Ihr Fahrzeug frei gegebene Fondsitzbänke verwenden.
Sie können abhängig von der Art der Sitzverankerung im Fahrzeugboden die folgenden Bestuhlungsvarianten einbauen:
  • Fondsitzbänke mit zwei oder drei Sitzplätzen

  • Sitz-Liege-Kombination mit drei Sitzplätzen

Abhängig von der Fahrzeugausstattung können Sie die Fondsitzbänke in der ersten und/oder in der zweiten Fondsitzreihe einbauen.

Die gezeigten Bestuhlungsvarianten sind nur dann zulässig, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen für eine sichere Fondbestuhlung erfüllt sind. Andere Bestuhlungsvarianten sind nicht zugelassen und können die Insassensicherheit gefährden.

Bestuhlungsvarianten in Fahrtrichtung ausgerichtet
Bestuhlungsvarianten in Vis-a-vis-Position
EE
Ein- und Ausstiegshilfe – EASY-ENTRY
S/L
Sitz-Liege-Kombination
BV
Bettverlängerung

Wenn in den Abbildungen eine Fondsitzbank mit EE gekennzeichnet ist, muss an der angegebenen Position eine Fondsitzbank mit Ein- und Ausstiegshilfe EASY-ENTRY eingebaut sein.

Wenn eine Fondsitzbank nicht gekennzeichnet ist, kann an der angegebenen Position eine Fondsitzbank mit oder ohne EASY-ENTRY eingebaut werden.

Beachten Sie die folgenden Bedingungen für eine sichere Fondbestuhlung:
  • Verwenden Sie nur die für Ihr Fahrzeug frei gegebenen Fondsitzbänke.

  • Eine Fondsitzbank mit drei Sitzplätzen ohne EASY-ENTRY dürfen Sie nur dann einbauen, wenn dahinter keine weitere Fondsitzreihe folgt.

  • Eine Fondsitzbank dürfen Sie nur dann der Fahrtrichtung entgegengesetzt einbauen, wenn jedem Sitzplatz ein Sitzplatz gegenüberliegt – Vis-a-vis-Position.

  • Fahrzeuge mit einzelnen Sitzverankerungen im Fahrzeugboden:

    • Sie dürfen entweder nur Standard-Fondsitzbänke oder nur Komfort-Fondsitzbänke einbauen. Ein Mischverbau ist nicht zulässig.

    • Mitfahrer dürfen die Sitzplätze nur nutzen, wenn der Fondsitz und/oder die Fondsitzbank korrekt eingerastet ist mehr.

  • Fahrzeuge mit einem Sitzschienensystem im Fahrzeugboden:

    • Sie dürfen entweder nur Komfort-Fondsitzbänke oder nur die Sitz-Liege-Kombination (S/L) einbauen. Ein Mischverbau ist nicht zulässig.

    • Mitfahrer dürfen die Sitzplätze nur nutzen, wenn der Fondsitz und/oder die Fondsitzbank korrekt eingerastet ist mehr.