Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft am Zurrpunkt.
Zurrösen | Nennzugkraft |
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Kombifahrzeug | 350 daN |
Kastenwagen | 500 daN |
Zurrpunkt | Nennzugkraft |
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Führungsschiene | 350 daN |
Lastschiene im Laderaumboden | 500 daN |
Lastschiene an Seitenwand | 100 daN |
Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.