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  • Vito
  • 07/2020
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Anhängelasten

Im Anhängerbetrieb erhöht sich bei Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung die zulässige Gesamtmasse um 100 kg. Die maximal zulässige Hinterachslast darf im Anhängerbetrieb um 100 kg überschritten werden.

Dabei muss entsprechend der Richtlinie 92/21/EWG die Fahrgeschwindigkeit auf 100 km/h oder weniger begrenzt sein.

Die Werte der zulässigen Gewichte und Lasten, die nicht überschritten werden dürfen, sind auch in den folgenden Informationsquellen enthalten:
  • Fahrzeugpapiere

  • Typenschilder der Anhängevorrichtung, des Anhängers und des Fahrzeugs

Wenn die Angaben voneinander abweichen, gilt der niedrigste Wert.

Maximal zulässige Zuggesamtmasse, Anhängelasten und Stützlast
HINWEIS Beschädigung der Kupplung bei Fahrten in großen Höhen

Fahrzeuge mit Vorderradantrieb:

Ohne eine Reduzierung der Zuggesamtmasse wird die Kupplung bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit Steigungen größer als 8 % überbeansprucht. Die Überbeanspruchung führt zu einem übermäßigen und vorzeitigen Verschleiß der Kupplung und kann diese beschädigen.

Als Richtwert gilt: Je 500 m über 1000 m die zulässige Gesamtmasse des Zugs um 5 % reduzieren.

Bei Fahrten in Höhen über 1000 m mit nur leichten Steigungen von weniger als 8 % müssen Sie die Gesamtmasse des Zugs nicht verringern.

Die folgenden Werte gelten für Fahrten in Höhen von 1000 m über dem Meeresspiegel und eine Mindest-Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.

Fahrzeuge mit Vorderradantrieb

Zulässige Gesamtmasse des Zugs

3700 – 4800 kg

Zulässige Anhängelast, gebremst

1000 – 2000 kg

Zulässige Anhängelast, ungebremst

750 kg

Zulässige Stützlast

100 kg

Fahrzeuge mit Hinterradantrieb

Zulässige Gesamtmasse des Zugs

4500 – 5700 kg

Zulässige Anhängelast, gebremst

2000 – 2500 kg

Zulässige Anhängelast, ungebremst

750 kg

Zulässige Stützlast

100 kg