Die ermittelte Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird im Kombiinstrument angezeigt und ist für die Steuerung der Fahrsicherheits- und Fahrsysteme wichtig. Die Anzeigegenauigkeit des Tachometers und des Wegstreckenzählers ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Ermittlung der Geschwindigkeitsinformation ist abhängig von der Reifengröße und dem Abrollumfang der Reifen. Der Felgendurchmesser wird immer in Zoll angegeben.
Deshalb können die Steuergeräte des Fahrzeugs für die folgenden zwei Radgrößengruppen codiert werden:
Radgrößengruppe 1 |
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195/65 R 16 C |
205/65 R 16 C |
225/60 R 16 C |
225/55 R 17 C |
225/55 R 17 XL |
245/45 R 18 XL |
Radgrößengruppe 2 |
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225/55 R 17 XL |
235/55 R 17 XL |
245/55 R 17 XL |
245/45 R 18 XL |
245/50 R 18 XL |
245/45 R 19 XL |
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, beim Reifenwechsel innerhalb einer Radgrößengruppe zu bleiben. Dadurch vermeiden Sie die Umcodierung der Steuergeräte.
Bei Taxis und Mietwagen ist Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigegenauigkeit des Tachometers und des Wegstreckenzählers in der Radgrößengruppe 2 nur die Bereifung 245/45 R 19 XL zulässig.
Wenn sich die Zuordnung zur Radgrößengruppe ändert, müssen Sie die Steuergeräte Ihres Fahrzeugs in einer qualifizierten Fachwerkstatt neu codieren lassen.