Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einer Multifunktionskamera . Er unterstützt Sie, indem er erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote im Kombiinstrument anzeigt.
Wichtige Informationen anderer Systeme können kurzfristig zu Überblendungen der Verkehrszeichen führen.
die Straße wird gewechselt, z. B. bei einer Autobahnauffahrt oder -ausfahrt
eine in der digitalen Karte hinterlegte Ortsgrenze wird passiert
Das System zeigt die gültigen Verkehrsschilder für den zugelassenen Fahrzeugtypen an. Dabei wird zwischen den gültigen Verkehrsschildern für eine zulässige Gesamtmasse (zGG) ≤
Erkennt das System, dass Sie in einen Straßenabschnitt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren, wird eine Warnung ausgelöst.
Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) werden von der Kamera ebenfalls erkannt.
Wenn Sie unbeabsichtigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, kann das System Sie warnen. Dazu können Sie im Multimediasystem einstellen, um wie viel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden darf, bis eine Warnung erfolgt. Sie können einstellen, ob die Warnung nur optisch oder zusätzlich auch akustisch erfolgen soll.
Es wird immer nur eines der Verkehrszeichen oder im Kombiinstrument angezeigt, bei Bedarf mit Zusatzzeichen . Wenn gleichzeitig zwei gültige Verkehrszeichen erkannt werden, erscheint im Kombiinstrument ein Pluszeichen neben dem Verkehrszeichen als Hinweis, dass im Navigationssystem beide Verkehrszeichen angezeigt werden.
Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. Wenn er nicht verfügbar ist, erscheint die Anzeige im Tachometer.
bei schlechter Sicht, z. B. bei unzureichender Fahrbahnausleuchtung, stark wechselnden Schattenverhältnissen, Regen, Schnee, Nebel, aufwirbelndem Staub oder starker Gischt
bei Blendung, z. B. durch Gegenverkehr, direkte Sonneneinstrahlung oder bei Reflexionen
bei Verschmutzung der Frontscheibe im Bereich der Multifunktionskamera oder wenn die Kamera beschlagen, beschädigt oder verdeckt ist
wenn die Verkehrszeichen schlecht erkennbar sind, weil sie z. B. verschmutzt, verdeckt, verblasst, vereist, beschädigt, ungünstig positioniert, nicht gut beleuchtet oder verdreht sind
wenn die Informationen in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems fehlerhaft oder nicht aktuell sind
wenn die Beschilderung oder Straßenführung mehrdeutig ist, z. B. bei Verkehrszeichen in Baustellen, an Ab- und Auffahrten, bei benachbarten Fahrspuren oder Parallelstraßen
wenn die Beschilderung nicht der Norm entspricht
wenn die Beschilderung oder Straßenführung länderspezifisch ist und Abweichungen zur Routenführung des Navigationssystems aufweist, z. B. in oder nach Baustellen
nach scharfem Abbiegen und in engen Kurven, wenn Verkehrszeichen außerhalb des Sichtbereichs der Kamera passiert werden
wenn Fahrzeuge mit aufgeklebten oder montierten Verkehrszeichen überholt werden