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  • 06/2020
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Funktion des Totwinkel-Assistenten mit Ausstiegswarnung

Der Totwinkel-Assistent überwacht mit zwei seitlich nach hinten gerichteten Radarsensoren den Bereich unmittelbar neben und seitlich hinter dem Fahrzeug.

WARNUNG Unfallgefahr trotz Totwinkel-Assistenten

Der Totwinkel-Assistent reagiert weder auf stehende Objekte noch auf Fahrzeuge, die sich mit großem Geschwindigkeitsunterschied nähern und Sie überholen.

Der Totwinkel-Assistent kann in diesen Situationen nicht warnen.

Die Verkehrssituation immer aufmerksam beobachten und ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand halten.

Der Totwinkel-Assistent ist nur ein Hilfsmittel. Er erkennt möglicherweise nicht alle Fahrzeuge und kann Ihre Aufmerksamkeit nicht ersetzen. Halten Sie stets ausreichenden seitlichen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und Hindernissen.

Wenn ab einer Geschwindigkeit von etwa 12 km/h ein Fahrzeug erkannt wird und unmittelbar danach in den Überwachungsbereich neben Ihrem Fahrzeug fährt, leuchtet die Warnleuchte im Außenspiegel rot.

Bei angeschlossenem Anhänger kann der Sichtbereich des Radarsensors behindert werden, wodurch eine eingeschränkte Überwachung möglich ist. Die Verkehrssituation immer aufmerksam beobachten und ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand halten.

Wenn sich ein Fahrzeug mit geringem Sicherheitsabstand seitlich im Überwachungsbereich befindet und Sie den Fahrtrichtungsanzeiger in die entsprechende Richtung einschalten, hören Sie einen Warnton. Die rote Warnleuchte im Außenspiegel blinkt. Wenn der Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet bleibt, werden alle weiteren erkannten Fahrzeuge nur durch Blinken der roten Warnleuchte angezeigt.

Wenn Sie ein Fahrzeug zügig überholen, erfolgt keine Warnung.

Ausstiegswarnung

Die Ausstiegswarnung ist eine Zusatzfunktion des Totwinkel-Assistenten und warnt die Fahrzeuginsassen beim Verlassen des Fahrzeugs vor herannahenden Fahrzeugen.

WARNUNG Unfallgefahr trotz Ausstiegswarnung

Die Ausstiegswarnung reagiert weder auf stehende Objekte noch auf Fahrzeuge, die sich mit großem Geschwindigkeitsunterschied nähern.

Die Ausstiegswarnung kann in diesen Situationen nicht warnen.

Beim Öffnen der Türen die Verkehrssituation immer aufmerksam beobachten und auf ausreichend Freiraum achten.

Die Ausstiegswarnung erfolgt nicht für Schiebetüren und Hecktüren.

Übersicht

Bei stillstehendem Fahrzeug wird ein Objekt im Überwachungsbereich von hinten erkannt.

Anzeige im Außenspiegel

Bei stillstehendem Fahrzeug wird eine Tür auf der entsprechenden Fahrzeugseite geöffnet. Ein Objekt mit geringem Sicherheitsabstand wird im Überwachungsbereich erkannt.

optische und akustische Warnung

Diese Zusatzfunktion steht nur bei eingeschaltetem Totwinkel-Assistenten und bis zu maximal drei Minuten nach Ausschalten des Antriebsystems zur Verfügung. Das Ende der Verfügbarkeit des Ausstiegswarners wird mit einer Blinksequenz im Außenspiegel angezeigt.

Der Ausstiegswarner ist nur ein Hilfsmittel und kann die Aufmerksamkeit der Fahrzeuginsassen nicht ersetzen. Die Verantwortung beim Öffnen der Türen und beim Verlassen des Fahrzeugs liegt stets bei den Fahrzeuginsassen.

Systemgrenzen
Der Totwinkel-Assistent und der Ausstiegswarner können in folgenden Situationen eingeschränkt sein:
  • bei verschmutzten oder abgedeckten Sensoren

  • bei schlechter Sicht, z. B. durch Nebel, starken Regen, Schnee oder Gischt

  • bei schmalen Fahrzeugen im Überwachungsbereich, z. B. Fahrrädern

  • bei sehr breiten Fahrspuren

  • bei sehr engen Fahrspuren

  • bei stark seitlich versetzter Fahrweise

Stehende oder sich langsam bewegende Objekte werden nicht angezeigt.

An Leitplanken oder ähnlichen baulichen Begrenzungen kann es zu unbegründeten Warnungen kommen. Bei längerer Fahrt neben langen Fahrzeugen, z. B. Lastkraftwagen, kann es zu einer Unterbrechung der Warnung kommen.

Bei eingelegtem Rückwärtsgang ist der Totwinkel-Assistent nicht einsatzbereit.

Der Ausstiegswarner kann in folgenden Situationen eingeschränkt sein:
  • bei Sensorabschattung durch benachbarte Fahrzeuge in engen Parklücken

  • bei herannahenden Personen