Durch Halten des Fahrzeugs mit schleifender Kupplung an Steigungen kann diese beschädigt werden.
Je nach Fahrzeugausstattung beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Rückwärtsgang 8 km/h, 20 km/h oder 60 km/h.
Durch Halten des Fahrzeugs mit schleifender Kupplung an Steigungen kann diese beschädigt werden.
Je nach Fahrzeugausstattung beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Rückwärtsgang 8 km/h, 20 km/h oder 60 km/h.