Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.
aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.
Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.
die Feststellbremse lösen.
die Getriebestellung ändern.
das Fahrzeug starten.
Beachten Sie die „Hinweise zu Haustieren im Fahrzeug“.
Wenn die elektrische Feststellbremse geschlossen ist, geht die rote Kontrollleuchte im Kombiinstrument an. Erst wenn die rote Kontrollleuchte dauerhaft leuchtet, ist die elektrische Feststellbremse auch tatsächlich geschlossen.
Das Feststellen ist auch bei ausgeschaltetem Fahrzeug möglich.
Die rote Kontrollleuchte im Kombiinstrument geht aus.
Sie können die elektrische Feststellbremse erst lösen, wenn das Fahrzeug mit der Start-Stopp-Taste eingeschaltet ist.