Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft.
Weitere Informationen zu den Zurrpunkten und Zurrösen finden Sie im Kapitel „Transportieren“ mehr.
Zurrösen | Nennzugkraft |
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Kombifahrzeug | |
Kastenwagen | |
Pritsche bis | |
Pritsche über |
Zurrpunkt | Nennzugkraft |
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Lastschiene im Laderaumboden | |
untere Lastschiene an Seitenwand | |
obere Lastschiene an Seitenwand |
Die angegebenen Werte gelten nur unter nachfolgenden Bedingungen für auf dem Laderaumboden stehende Lasten.
Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa
1 m .