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Elektrische Feststellbremse manuell feststellen oder lösen
WARNUNG Unfall– und Verletzungsgefahr bei unbeaufsichtigten Kindern im Fahrzeug
Wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen, können sie insbesondere
  • Türen öffnen und dadurch andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden.

  • aussteigen und vom Verkehr erfasst werden.

  • Fahrzeugausstattungen bedienen und sich z. B. einklemmen.

Zusätzlich können die Kinder das Fahrzeug in Bewegung setzen, indem sie z. B.:
  • die Feststellbremse lösen.

  • die Getriebestellung ändern.

  • das Fahrzeug starten.

Kinder niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen.
Beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Schlüssel mitnehmen und das Fahrzeug verriegeln.
Den Schlüssel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Beachten Sie die „Hinweise zu Haustieren im Fahrzeug“.

Feststellen:
Bei stehendem Fahrzeug den Schalter drücken.

Wenn die elektrische Feststellbremse geschlossen ist, geht die rote Kontrollleuchte im Kombiinstrument an. Erst wenn die rote Kontrollleuchte dauerhaft leuchtet, ist die elektrische Feststellbremse auch tatsächlich geschlossen.

Das Feststellen ist auch bei ausgeschaltetem Fahrzeug möglich.

Lösen:
Am Schalter ziehen.

Die rote Kontrollleuchte im Kombiinstrument geht aus.

Sie können die elektrische Feststellbremse erst lösen, wenn das Fahrzeug mit der Start-Stopp-Taste eingeschaltet ist.