Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts.
Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft.
Weitere Informationen zu den Zurrpunkten und Zurrösen finden Sie im Kapitel „Transportieren“ mehr.
Zurrösen | Nennzugkraft |
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Kombifahrzeug | 350 daN |
Kastenwagen | 800 daN |
Pritsche bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse | 400 daN |
Pritsche über 3,5 t zulässige Gesamtmasse | 800 daN |
Zurrpunkt | Nennzugkraft |
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Lastschiene im Laderaumboden | 500 daN |
untere Lastschiene an Seitenwand | 200 daN |
obere Lastschiene an Seitenwand | 125 daN |
Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.