Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts.
Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zugkraft.
Weitere Informationen zu den Zurrpunkten und Zurrösen finden Sie im Kapitel „Transportieren“ mehr.
Zurrösen | Nennzugkraft |
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im Laderaumboden oder an der Trennwand | 800 daN |
Zurrpunkt | Nennzugkraft |
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Lastschiene im Laderaumboden | 500 daN |
untere Lastschiene an Seitenwand | 200 daN |
obere Lastschiene an Seitenwand | 125 daN |
Die Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.