Um die Webseite optimal gestalten und Ihnen an Ihre Interessen angepasste, nutzungsbasierte Informationen zukommen lassen zu können, verwendet Daimler Cookies. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. > Weitere Informationen erhalten Sie in den Cookie-Hinweisen.

Annehmen
  • smart forfour
  • EQ forfour
  • 10/2019
X

Drucken
Hinweise zum Beladen des Fahrzeugs
Bitte beachten
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungeeignetes Verstauen von Gegenständen

Wenn Sie Gegenstände im Fahrzeuginnenraum ungeeignet verstauen, können diese verrutschen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen. Zudem können Cupholder, offene Ablagen und Mobiltelefon- Aufnahmen bei einem Unfall die darin befindlichen Gegenstände nicht in jedem Fall zurückhalten.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie in diesen oder ähnlichen Situationen nicht herumschleudern können.
Stets sicherstellen, dass Gegenstände nicht aus Ablagen oder Pompadourtaschen herausragen.
Verschließbare Ablagen vor Fahrtantritt schließen.
Schwere, harte, spitze, scharfkantige, zerbrechliche oder zu große Gegenstände stets hinter der letzten Sitzbank oder unter den Fahrgastsitzen verstauen und sichern.

Das Fahrverhalten eines beladenen Fahrzeugs ist abhängig von der Lastverteilung.

Beim Laden und Transportieren von Gepäck und Ladegut folgende Beladungsrichtlinien einhalten:
  • Nicht mit der Zuladung einschließlich Personen die zulässige Gesamtmasse oder die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs überschreiten.

  • Gegenstände vorzugsweise im Kofferraum verstauen.

  • Schweres Ladegut möglichst vorn und unten im Kofferraum verstauen.

  • Nicht über die Oberkante der Sitzlehnen beladen.

  • Ladegut immer an Sitzlehnen der Fond- oder Vordersitze anlegen. Darauf achten, dass die Sitzlehnen richtig verriegelt sind.

  • Wenn möglich, Ladegut immer hinter nicht besetzten Sitzen transportieren.

  • Ladegut und Gepäck auf geeignete Weise festzurren.