Beachten Sie:
Die gewählte Einstellung der akustischen Schließrückmeldung muss den einschlägigen nationalen Straßenverkehrsvorschriften entsprechen. In manchen Ländern, unter anderem in Deutschland, ist die Verwendung der akustischen Schließrückmeldung straßenverkehrsrechtlich unzulässig (in Deutschland gemäß §16 Abs. 1 und §30 Abs. 1 StVO). Die Einhaltung ist durch den Fahrzeugführer sicherzustellen. In den Ländern, in denen die Nutzung dieser Funktion unzulässig ist, ist diese Funktion in Ihrem Fahrzeug nicht aktiviert und darf auch nicht aktiviert werden.