Durch Veränderungen am Rückhaltesystem kann dieses die Fahrzeuginsassen nicht mehr wie vorgesehen schützen.
Wenn das Fahrzeug an eine Person mit Körperbehinderung angepasst werden soll, wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachwerkstatt.
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, Fahrhilfen zu verwenden, die von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind.
Der Sicherheitsgurt ist beschädigt, verändert, stark verschmutzt, gebleicht oder eingefärbt.
Das Gurtschloss ist beschädigt oder stark verschmutzt.
Es wurden Veränderungen an Gurtstraffer, Gurtverankerung oder Gurtaufroller vorgenommen.
Sicherheitsgurte können bei einem Unfall auch nicht sichtbar beschädigt werden, z. B. durch Glassplitter.
Veränderte oder beschädigte Sicherheitsgurte können reißen oder ausfallen, z. B. bei einem Unfall.
Veränderte Gurtstraffer können ungewollt aktiviert werden oder nicht wie vorgesehen funktionieren.
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, Sicherheitsgurte zu verwenden, die von Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug frei gegeben sind.
Wenn Sie die Abdeckung eines Airbags verändern oder Gegenstände, z. B. auch Aufkleber, darauf anbringen, kann der Airbag nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.
Den Einbauort eines Airbags erkennen Sie an der Kennzeichnung AIRBAG mehr.
Durch Veränderungen oder unsachgemäß durchgeführte Arbeiten an Türen oder Türverkleidungen sowie beschädigte Türen könnten die Airbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.