Um die Webseite optimal gestalten und Ihnen an Ihre Interessen angepasste, nutzungsbasierte Informationen zukommen lassen zu können, verwendet Daimler Cookies. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. > Weitere Informationen erhalten Sie in den Cookie-Hinweisen.

Annehmen
  • eVito
  • 10/2021
app store google play
X

Drucken
Hinweis zur Lichtumstellung bei Auslandsreisen
Abblendlicht

In Ländern, in denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird, müssen Sie die Scheinwerfer auf symmetrisches Abblendlicht umstellen. Dadurch wird der Gegenverkehr nicht geblendet. Das symmetrische Abblendlicht leuchtet den Fahrbahnrand nicht mehr so weit und so hoch aus.

Fahrzeuge mit Halogen-Scheinwerfern:

Eine Umstellung der Scheinwerfer auf symmetrisches Abblendlicht ist nicht erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen der Länder, in denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird, werden auch ohne Umstellung erfüllt.

Fahrzeuge mit LED-Scheinwerfern:

Sie können das Abblendlicht über den Bordcomputer für den Rechts- oder den Linksverkehr einstellen mehr.

Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung der Räder und Reifen
WARNUNG Unfallgefahr durch beschädigte Reifen

Beschädigte Reifen können Reifendruckverlust verursachen.

Reifen regelmäßig auf Schäden kontrollieren und beschädigte Reifen umgehend ersetzen.

Prüfen Sie Räder und Reifen regelmäßig, mindestens alle zwei Wochen sowie nach der Fahrt im Gelände oder auf Schlechtwegstrecken auf Beschädigungen. Beschädigte Räder können zu Reifendruckverlust führen.

Achten Sie z. B. auf folgende Beschädigungen:
  • Einschnitte am Reifen

  • Stiche am Reifen

  • Risse am Reifen

  • Beulen am Reifen

  • Verbiegung oder starke Korrosion an Rädern

WARNUNG Aquaplaninggefahr durch zu niedriges Reifenprofil

Bei zu geringem Reifenprofil lässt die Reifenhaftung nach.

Bei nasser Fahrbahn erhöht sich die Gefahr von Aquaplaning, insbesondere bei unangepasster Geschwindigkeit.

Reifenprofiltiefe und den Zustand der Reifenlauffläche über die gesamte Breite an allen Reifen regelmäßig prüfen.
Mindestprofiltiefe bei
  • Sommerreifen: 3 mm

  • M+S-Reifen: 4 mm

Die Reifen aus Sicherheitsgründen vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe erneuern lassen.
Folgende Prüfungen regelmäßig, mindestens einmal monatlich oder nach Erfordernis, z. B. vor einer längeren Fahrt oder Geländefahrt, an allen Rädern durchführen:
  • Prüfung des Reifendrucks mehr

  • Prüfung der Ventilkappen

    Die Ventile müssen mit den für Mercedes-Benz speziell für Ihr Fahrzeug frei gegebenen Ventilkappen vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt sein.

  • Sichtkontrolle der Profiltiefe und der Reifenlauffläche über die gesamte Breite

    Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Sommerreifen 3 mm und bei Winterreifen 4 mm.

Warndreieck herausnehmen

Das Warndreieck befindet sich im Ablagefach in der Fahrertür.

Das Warndreieck aus dem Ablagefach herausnehmen.
Verbandstasche herausnehmen

Die Verbandstasche befindet sich im Ablagefach der Beifahrertür.

Die Verbandstasche aus dem Ablagefach herausnehmen.

Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich das Verfallsdatum auf der Verbandstasche. Tauschen Sie abgelaufene Verbandsmaterialien aus und ersetzen Sie fehlende Teile.

Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Lands, in dem Sie sich momentan aufhalten.