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  • V-Klasse
  • 03/2020
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Hinweise zu Beladungsrichtlinien
GEFAHR Vergiftungsgefahr durch Abgase

Verbrennungsmotoren emittieren giftige Abgase wie z. B. Kohlenmonoxid. Wenn die Heckklappe bei laufendem Motor offen ist, insbesondere während der Fahrt, können Abgase in den Fahrzeuginnenraum gelangen.

Stets den Motor vor dem Öffnen der Heckklappe abstellen.
Niemals mit offener Heckklappe fahren.
WARNUNG Verletzungsgefahr durch ungesicherte Gegenstände im Fahrzeug

Wenn Gegenstände ungesichert oder unzureichend gesichert sind, können sie verrutschen, umkippen oder herumschleudern und dadurch Fahrzeuginsassen treffen.

Dies gilt auch für:
  • Gepäck oder Ladegut

  • ausgebaute Sitze, die ausnahmsweise im Fahrzeug transportiert werden.

Es besteht Verletzungsgefahr, insbesondere bei Bremsmanövern oder abrupten Richtungswechseln!

Gegenstände stets so verstauen, dass sie nicht herumschleudern können.
Gegenstände, Gepäck oder Ladegut vor der Fahrt gegen Verrutschen oder Umkippen sichern.
Wenn ein Sitz ausgebaut wird, diesen vorzugsweise außerhalb des Fahrzeugs aufbewahren.
WARNUNG Unfallgefahr durch falsch platziertes Ladegut

Der Beladungsschwerpunkt kann zu hoch und/oder zu weit hinten liegen.

Dadurch können sich die Fahr‑, Lenk‑ und Bremseigenschaften deutlich verschlechtern

Stets sicherstellen, dass der Beladungsschwerpunkt zwischen den Achsen ist und möglichst niedrig nahe der Hinterachse ist.
WARNUNG Unfallgefahr durch Überschreiten der zulässigen Rad‑ Achslasten oder Gesamtmasse

Die Fahreigenschaften sowie das Lenk‑ und Bremsverhalten können sich deutlich verschlechtern. Überlastete Reifen können überhitzen und dadurch platzen.

Mit der Zuladung einschließlich Fahrzeuginsassen stets die zulässigen Radlasten, Achslasten und die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs einhalten.
WARNUNG Verletzungsgefahr bei nicht geeigneten Aufstieghilfen
Wenn Sie Karosserieöffnungen oder Anbauteile als Trittstufen benutzen:
  • können Sie abrutschen und/oder stürzen.

  • können Sie das Fahrzeug beschädigen und dadurch stürzen.

Stets tritt‑ und standfeste Aufstieghilfen benutzen, z. B. eine geeignete Leiter.
HINWEIS Beschädigungen durch die Benutzung von Karosserieöffnungen oder Anbauteilen als Trittstufe

Die Benutzung der unteren Führung der Schiebetür (Laufwagen) als Trittstufe kann zu Beschädigungen an der Verkleidung und/oder Mechanik der Schiebetür führen.

Die untere Führung der Schiebetür (Laufwagen) nicht als Trittstufe benutzen.

Wenn Sie einen Dachgepäckträger verwenden, beachten Sie die maximale Dachlast und die maximale Traglast des Dachgepäckträgers mehr.

Das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs ist abhängig von der Lastverteilung.

Beachten Sie daher beim Beladen folgende Hinweise:
  • Laden Sie nicht über die Oberkante der Sitzlehnen.

  • Wenn möglich, transportieren Sie das Ladegut immer im Laderaum.

  • Sichern Sie die Ladung an den Zurrösen und belasten Sie die Zurrösen gleichmäßig.

  • Verwenden Sie zur Ladegutsicherung, falls vorhanden, ein Lastschutznetz mehr.

  • Verwenden Sie Zurrösen und Befestigungsmaterialien, die für Gewicht und Größe der Last geeignet sind.

Beachten Sie bei der Verwendung von geeigneten Transporthilfsmitteln und Zurrmitteln immer die Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers und insbesondere die darin enthaltenen Hinweise zur Ablegereife.

In den folgenden Fällen dürfen Transporthilfsmittel und Zurrmittel nicht verwendet werden:
  • bei fehlender oder unlesbarer Kennzeichnung

  • bei Garnbrüchen, Beschädigungen an tragenden Nähten oder anderen Spuren von Rissbildung

  • bei Ausstanzungen, Verformungen, Quetschungen oder anderen Beschädigungen

  • bei Beschädigungen an Spann- oder Verbindungselementen

Solche Transporthilfsmittel und Zurrmittel sind ablegereif, unbrauchbar und müssen ersetzt werden. Wenn Sie ablegereife Transporthilfsmittel und Zurrmittel verwenden, ist das Ladegut nicht ausreichend gesichert. Dadurch kann es zu Sachschäden kommen.

Lassen Sie nach einem Unfall einen beschädigten Laderaumboden oder eine beschädigte Ladefläche, die Zurrösen und die Zurrmittel durch eine qualifizierte Fachwerkstatt prüfen.

Auch wenn Sie alle Beladungsrichtlinien befolgen, erhöht die Zuladung das Verletzungsrisiko bei Unfällen. Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr und Lastverteilung mehr.

Beachten Sie auch die Informationen zu den Trägersystemen mehr.

Vor dem Beladen

Kontrollieren und korrigieren Sie wenn nötig den Reifendruck mehr.

Beim Beladen
Beim Beladen des Fahrzeugs Folgendes beachten:
  • Überschreiten Sie nicht die zulässigen Achslasten und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.

    Durch den Einbau von Sonderausstattungen und Zubehör erhöht sich die Leermasse Ihres Fahrzeugs. Dadurch verringert sich die maximale Nutzlast.

  • Beachten Sie die Hinweise zur Lastverteilung mehr.

  • Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung mehr und die gesetzlichen Bestimmungen des Lands, in dem Sie sich momentan aufhalten.

Nach dem Beladen
Nach dem Beladen des Fahrzeugs Folgendes beachten:
  • Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt und in regelmäßigen Abständen während einer längeren Fahrt die Gepäck- und/oder Ladegutsicherung.

  • Schließen Sie alle Türen und die Heckklappe.

  • Passen Sie die Leuchtweite der Scheinwerfer dem Beladungszustand des Fahrzeugs an mehr.

  • Passen Sie den Reifendruck entsprechend dem Beladungszustand des Fahrzeugs an mehr.

  • Passen Sie die Fahrweise entsprechend dem Beladungszustand an.