Wenn Sie zur Ladegutsicherung verschiedene Zurrpunkte kombinieren, berücksichtigen Sie immer die maximale Belastbarkeit des schwächsten Zurrpunkts.
Bei einer Vollbremsung z. B. wirken Kräfte, die ein Vielfaches der Gewichtskraft des Ladeguts erreichen können.
Informationen zur maximalen Belastbarkeit der Zurrpunkte finden Sie unter „Technische Daten“ in der gedruckten Betriebsanleitung.
Das Ladegut ist gegen Verrutschen, Kippen, Rollen oder Herabfallen gesichert.
Berücksichtigen Sie sowohl verkehrsübliche Situationen als auch Ausweichmanöver oder Vollbremsungen und schlechte Wegstrecken.
Die Ladegutsicherung entspricht den geltenden Anforderungen und Regeln der Technik zur Ladegutsicherung.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann das abhängig vom Gesetzgeber und von den dadurch eintretenden Folgen strafbar sein. Beachten Sie daher die jeweiligen landesspezifischen Gesetze.
Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt und in regelmäßigen Abständen während einer längeren Fahrt die Ladegutsicherung. Korrigieren Sie eine falsche oder ungenügende Ladegutsicherung. Informationen zur fachgerechten Ladegutsicherung erhalten Sie z. B. bei den Herstellern von Transporthilfsmitteln oder Zurrmitteln zur Ladegutsicherung.
Beachten Sie auch die Hinweise zu den Beladungsrichtlinien mehr.
Zwischenräume zwischen dem Ladegut und den Laderaumwänden und Radeinbauten formschlüssig ausfüllen. Hierfür formstabile Transporthilfsmittel, wie z. B. Keile, Festlegehölzer oder Staupolster benutzen.
Kipp- und standsicheres Ladegut in alle Richtungen sichern.
Verwenden Sie die Zurrpunkte oder die Zurrösen und Führungsschienen im Fond.
Nur nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel, z. B. Zurrnetze und Zurrgurte verwenden. Immer die möglichst nah am Ladegut liegenden Zurrpunkte zur Sicherung verwenden und scharfe Kanten abpolstern.
Nach gültigen Normen (z. B. DIN EN) geprüfte Zurrmittel erhalten Sie in einem Fachbetrieb oder in einer qualifizierten Fachwerkstatt.
Der Zurrwinkel liegt zwischen dem Laderaumboden und dem Zurrmittel. Für eine optimale Ladegutsicherung nach der Norm ISO 27955 muss der Zurrwinkel zwischen 45° und 75° liegen. Die maximale Nennzugkraft von 350 daN für die Zurrösen im Laderaumboden oder in den Führungsschienen darf nicht überschritten werden.