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  • 06/2024
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Hinweise zum Laden der Hochvoltbatterie an einer Schnellladestation (Mode 4)
GEFAHR Lebensgefahr durch beschädigte Bauteile

Wenn Sie ein beschädigtes Bauteil verwenden, um das Fahrzeug an der Ladestation anzuschließen, kann dies z. B. zu Bränden oder zu einem Stromschlag führen.

Sichtkontrolle der Ladestation auf offensichtliche Mängel durchführen, z. B. auf massive Beschädigungen am Gehäuse oder am Ladekabelanschluss.
Keine beschädigten Ladekabel verwenden.
Das Ladekabel nicht verlängern.
Keine Adapter verwenden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Adapter von Mercedes-Benz geprüft und für Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Unbedingt die Sicherheitshinweise auf der Ladestation beachten.
GEFAHR Lebensgefahr bei der Durchführung von Wartungsarbeiten während des Ladevorgangs

Während des Ladevorgangs steht das Hochvolt-Bordnetz unter hoher elektrischer Spannung.

Während des Ladevorgangs keine Wartungsarbeiten durchführen.

Die meisten Ladestationen müssen vor dem Ladevorgang freigeschaltet werden, z. B. mithilfe einer RFID-Karte oder via Plug-and-Charge. Beachten Sie hierzu die Hinweise des Betreibers der Ladestation vor Ort und die Hinweise zu Mercedes me Charge mehr.

Die an der Ladestation für den Ladevorgang angezeigte abgegebene Energiemenge kann höher sein als die von der Hochvoltbatterie tatsächlich aufgenommene Energiemenge. Dieser Effekt resultiert aus unterschiedlich hohen Ladeverlusten und wird als Ladewirkungsgrad beschrieben. Ladeverluste entstehen z. B. durch die Wärmeentwicklung beim Laden oder durch eingeschaltete Nebenverbraucher. Weitere Informationen zum Ladewirkungsgrad erhalten Sie in einer qualifizierten Fachwerkstatt.

Das Lademanagement Ihres Fahrzeugs steuert zum Schutz der Hochvoltbatterie und anderer Ladekomponenten kontinuierlich die Ladeleistung für den aktuellen Ladevorgang. Daher entspricht die aktuelle Ladeleistung nicht immer der an der Ladestation maximal verfügbaren Ladeleistung oder der maximal möglichen Ladeleistung des Fahrzeugs. Abhängig von der Temperatur und dem Ladezustand der Hochvoltbatterie nimmt die Ladeleistung während des Ladevorgangs ab oder zu.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den einzelnen Ländern darf die Ladeleitung zum Fahrzeug insgesamt nicht länger als 30 m sein. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Empfangsstörungen von Rundfunkgeräten im Fahrzeug oder in der näheren Umgebung der Ladestation kommt. Beachten Sie, dass auch Teile der Ladeleitung unterirdisch verlegt sein können. Fragen Sie im Zweifelsfall vor dem Laden der Hochvoltbatterie den Betreiber der Ladestation, ob dies gegeben ist.